Aufgrund des unterschiedlichen Gesamteindrucks vermittelt der SWISSONE-Schokoladenriegel aber auch nicht die Botschaft «Ersatz für» oder «gleich gut wie» die unter der Marke der Gesuchstellerin registrierte Form, weshalb auch keine entsprechende gedankliche Assoziation hervorgerufen wird. Eine gewisse Zurückhaltung drängt sich auch deshalb auf, weil die Rechtsprechung der assoziativen Verwechslungsgefahr im Markenrecht auf Kritik stösst und von einem Teil der Lehre und Rechtsprechung abgelehnt wird (SHK-JOLLER, a.a.O., N 36 zu Art. 3 MSchG; WILLI, a.a.O., N 12 zu Art. 3 MSchG; HGer ZH, sic! 1999, S. 581 ff. E. F.e.aa und bb;