Das aber kann die Unterscheidungsfunktion der älteren Marke ebenso empfindlich beeinträchtigen wie die Gefahr eigentlicher Fehlzurechnungen (BGE 122 III 382 E. 1, bestätigt in BGE 126 III 315 E. 6.b.aa). Aufgrund des unterschiedlichen Gesamteindrucks vermittelt der SWISSONE-Schokoladenriegel aber auch nicht die Botschaft «Ersatz für» oder «gleich gut wie» die unter der Marke der Gesuchstellerin registrierte Form, weshalb auch keine entsprechende gedankliche Assoziation hervorgerufen wird.