Sie kann sich ergeben, wenn die Botschaft «Ersatz für» oder «gleich gut wie» vermittelt wird. Denn auch durch derartige Anlehnungen an die Kennzeichnungs- und Werbekraft einer geschützten Marke kann deren Unterscheidungsfunktion gestört werden, selbst wenn Fehlzurechnungen im eigentlichen Sinn unwahrscheinlich sind. Insbesondere