9 MSchG). Das Vorliegen der Noble Rhône-Schokolade vermag ebenso wenig an der Kennzeichnungskraft etwas zu ändern. Denn für eine Verwässerung genügen zwei oder drei ähnliche Drittzeichen nicht, sondern es werden eine erhebliche Anzahl von ähnlichen Drittzeichen verlangt (SHK-JOLLER, a.a.O., N 110 zu Art. 3 MSchG m.w.H.). Dies ist vorliegend nicht der Fall. 12.7.7 Nach dem Gesagten ist jedenfalls von einer starken (Form-)Marke der Gesuchstellerin auszugehen (vgl. auch BSK-STÄDELI/BRAUCHBAR BIRKHÄUSER, a.a.O., N 99 zu Art.