12.7.5 Die Kennzeichnungskraft des Zeichens der Gesuchstellerin wird zusätzlich massgeblich dadurch gesteigert, dass die Gesuchstellerin glaubhaft gemacht hat, dass der TOBLERONE-Schokoladenriegel seit über 111 Jahren verwendet wird, intensiv beworben wird, hohe Umsatzzahlen aufweist und bei Konsumenten ausserordentlich bekannt ist (pag. 19, Rz. 38). Denn eine solche Benutzung kann die Kennzeichnungskraft steigern (BSK-STÄDELI/BRAUCHBAR BIRKHÄUSER, a.a.O., N 51 zu Art. 3 MSchG). 12.7.6 Entgegen den Ausführungen der Gesuchsgegnerin (pag. 70 ff., Rz. 40 ff.) vermögen die Schokoladenriegel I.__