Die Gerichtskosten werden mit dem von der Gesuchstellerin geleisteten Gerichtskostenvorschuss von CHF 11ꞌ370.00 verrechnet. 4. Es wird keine Parteientschädigung gesprochen. Vorbehalten bleibt die definitive Kostenregelung im Hauptverfahren sowie – auf entsprechendes Gesuch einer Partei hin – im Falle der Nichtprosequierung. 5. Das Original der Bankgarantie ____ vom 27. Mai 2020 wird der Nebenintervenientin nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids zurückgesandt. 6. Zu eröffnen (per Einschreiben): - den Parteien und der Nebenintervenientin; - dem Grundbuchamt Bern-Mittelland.