- auf CHF 123'313.25 seit 31. März 2020; - auf CHF 1'272'801.55 seit 20. April 2020 wird bestätigt. Der Grundbuchverwalter / die Grundbuchverwalterin des Grundbuchamtes Bern-Mittelland wird angewiesen, die vorläufige Eintragung aufrecht zu erhalten. 2. Der Gesuchstellerin wird zur Einreichung einer Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts eine Frist bis am 15. Dezember 2020 gesetzt. Nach unbenütztem Ablauf der Frist fällt die vorläufige Eintragung dahin und ist im Grundbuch zu löschen. Die vorläufige Eintragung erlischt ebenfalls 30 Tage nach Eintritt der Rechtskraft eines Urteils im ordentlichen Prozess.