14 Der Vizepräsident entscheidet: 1. Das Begehren um Erlass einer vorsorglichen Massnahme wird gutgeheissen. Die mit Ziff. 2 der Verfügung vom 20. April 2020 bei dem Grundbuchverwalter / der Grundbuchverwalterin des Grundbuchamtes Bern-Mittelland angeordnete vorläufige Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts zugunsten der Gesuchstellerin auf dem Grundstück _