14.9 Vorliegend ist beides der Fall: Die Bank F.________ AG ist eine geschäftserfahrene Bank, die sich gemäss Bankgarantie «auf Ihre erste Anforderung hin» zur Zahlung verpflichtet. 14.10 Somit handelt es sich um eine selbstständige Bankgarantie, die von Gesetzes wegen nicht auf einen neuen Rechtsnachfolger übergeht. Dies schliesst indessen nicht aus, dass eine Abtretung erfolgen kann. Dabei gilt es zu unterscheiden: Die Abtretung der Hauptforderung aus dem Valutaverhältnis führt nicht dazu, dass auch die Forderung gegenüber dem Garanten auf den Zessionar übergeht;