Denn die in der Bankgarantie einleitend gemachten Ausführungen nehmen keinen Bezug auf den strittigen Werkvertrag, sondern halten fest: Wir haben zur Kenntnis genommen, dass zwischen Ihnen und der D.________ AG über die per 20.04.2020 in Rechnung gestellten Forderungen in Höhe von CHF 1'635'533.63 im Zusammenhang mit den von Ihnen auf der Baustelle «____» erbrachten Leistungen ein Rechtsstreit entstanden ist.