Die Abgrenzung, ob eine akzessorische oder selbstständige Garantie vorliegt, ist jedoch heikel (BGE 131 III 511 E. 4.3). 14.6 Vorliegend findet sich folgende Klausel in der Bankgarantie: Dies vorausgeschickt, verpflichten wir, die Bank F.________ AG, im Auftrag der D.________ AG, uns hiermit unwiderruflich, Ihnen auf Ihre erste Anforderung hin, ungeachtet der Gültigkeit und der Rechtswirkungen der eingangs erwähnten zugrundeliegenden Beziehungen und unter Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden aus derselben, jede Summe bis zu einem Maximalbetrag von […] zu zahlen […].