8 Garant kann bei Eintreten eines Garantiefalls um Zahlung ersucht werden (SCHU- MACHER, a.a.O., Rz. 1284). Anders als die akzessorische Garantie geht eine unselbstständige Garantie nicht von Gesetzes wegen auf einen Rechtsnachfolger über. Deshalb empfiehlt sich bei einer selbstständigen Garantie eine entsprechende Rechtsnachfolgeklausel (SCHUMACHER, a.a.O., Rz. 1248). Die Abgrenzung, ob eine akzessorische oder selbstständige Garantie vorliegt, ist jedoch heikel (BGE 131 III 511 E. 4.3).