Beilage 1 der Eingabe der Nebenintervenientin: «Entwurf der Bankgarantie») aus dem Recht zu weisen seien. Zudem beantragt die Gesuchstellerin (sofern die Eingabe der Nebenintervenientin und/oder der Entwurf der Bankgarantie nicht antragsgemäss aus dem Recht gewiesen wird), dass auf das Eventualrechtsbegehren 1 der Eingabe der Nebenintervenientin nicht einzutreten sei. Die weiteren Rechtsbegehren der Nebenintervenientin seien abzuweisen. 11. Die Nebenintervenientin äusserte sich in ihrem Schreiben vom 18. August 2020 nochmals in kurzer Form und machte ein rechtsmissbräuchliches Verhalten der Gesuchstellerin geltend (pag. 154).