839 Abs. 3 ZGB ist das superprovisorisch vorgemerkte Bauhandwerkerpfandrecht zu bestätigen. Zusätzlich zu den bisherigen Rechtsbegehren beantragt die Gesuchstellerin, dass die Eingabe der Nebenintervenientin vom 27. Juli 2020 inklusive der damit eingeführten Noven (insbes. Der Entwurf der Bankgarantie; Beilage 1 der Eingabe der Nebenintervenientin: «Entwurf der Bankgarantie») aus dem Recht zu weisen seien.