Nachdem das Rechtsbegehren 1 gutgeheissen und der entsprechende Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist, sei die gerichtlich hinterlegte Bankgarantie Ref. ____ vom 27. Mai 2020 (eventualiter die definitiv zu leistende Bankgarantie gemäss Eventualrechtsbegehren 1 entsprechend der Beilage 1) der Gesuchstellerin auszuhändigen. Allfällig nicht an die Gesuchstellerin auszuhändigende Bankgarantien seien der Nebenintervenientin zurückzugeben. 4. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass die gerichtlich hinterlegte Bankgarantie Ref.