7. Mit Schreiben vom 17. Juli 2020 ersuchte die Nebenintervenientin ebenfalls um Retournierung der originalen Bankgarantie an die Bank F.________ AG (pag. 105 f.). 8. Der Instruktionsrichter verwies in seiner Verfügung vom 20. Juli 2020 unter anderem auf Ziff. 3 der Verfügung vom 15. Juli 2020 (pag. 110), die einen schriftlichen Entscheid ohne Parteiverhandlung in Aussicht stellte (pag. 99).