5. Am 13. Juli 2020 reichte die Gesuchstellerin innert erstreckter Frist eine Stellungnahme ein, die sich vorwiegend zur Frage der Bankgarantie als hinreichende Sicherheit äusserte. Zudem stellte sie die folgenden Anträge (pag. 68 ff.): 1. Der Entscheid des Handelsgerichts des Kantons Bern vom 20. April 2020 mit welchem der Grundbuchverwalter / die Grundbuchverwalterin des Grundbuchamtes Bern-Mittelland angewiesen wurde, als vorläufige Eintragung auf dem Grundstück _