Allfällig nicht an die Gesuchstellerin auszuhändigende Bankgarantien seien der Nebenintervenientin zurückzugeben. 4. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass die Bankgarantie gemäss Beilage 1 als definitive Sicherheit bestellt wird. 5. Unter den gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer).