Eventualiter sei der Nebenintervenientin gerichtlich eine angemessene Nachfrist anzusetzen, um die obgenannte Bankgarantie inhaltlich so anzupassen, dass diese eine hinreichende Sicherheit im Sinne von Art. 839 Abs. 3 ZGB darstellt. 2. Es sei das Grundbuchamt Bern-Mittelland anzuweisen, das zugunsten der Gesuchstellerin vorläufig eingetragene Bauhandwerkerpfandrecht auf dem Grundstück ____, Gbbl. Nr. ____ (E- GRID: ____), SDR Baurecht in der Höhe von CHF 1'635'533.63, nebst Zinsen von 5% auf folgenden Beträgen zu löschen: - Auf CHF 6'345.85 seit dem 11. August 2019 -