5. Die Kostenregelung gemäss den Ziff. 3 und 4 erfolgt unter Vorbehalt einer abweichenden Verteilung im Hauptprozess. Kommt es zu keinem Hauptprozess, bleibt es bei der vorliegenden Kostenregelung. 6. Zu eröffnen: - der Gesuchstellerin - der Gesuchsgegnerin - D.________ - dem Grundbuchamt H.________ (vorab per Fax) - dem Grundbuchamt I.________ (vorab per Fax) 11 Bern, 28. April 2020 Im Namen des Handelsgerichts Der Vizepräsident: