815 Abs. 2 OR zu erwirken (wie bereits im Verfahren HG 20 11). Damit zusammenhängend stellt sie dem Handelsgericht den Antrag, das Grundbuchamt sei anzuweisen, betreffend die Liegenschaften der Gesuchsgegnerin eine Grundbuchsperre anzumerken. 6.2 Der Gesellschafter und Geschäftsführer D.________ wendet ein, dass die Gesuchstellerin die Geschäfte der Gesuchsgegnerin seit längerer Zeit blockiere und sie der Grund für die herrschende Handlungsunfähigkeit sei. Es liege ihm fern, der Gesuchsgegnerin Schaden zuzufügen, die ihm zur Hälfte gehöre.