2.2 Mit Verfügung vom 3. Februar 2020 wies der Vizepräsident das Gesuch um superprovisorische Massnahmen im Verfahren HG 20 11 ab und forderte die Gesuchsgegnerin bzw. den Geschäftsführer D.________ auf, eine Stellungnahme einzureichen (s. Gesuchsbeilage [GB] 3). 2.3 Mit Schreiben vom 10. Februar 2020 zog die Gesuchstellerin ihr Gesuch im Verfahren HG 20 11 zurück. Daraufhin schrieb der Instruktionsrichter das Verfahren HG 20 11 mit Verfügung vom 17. Februar 2020 als erledigt vom Geschäftsverzeichnis ab.