Der Gesellschafter-Geschäftsführer D.________ sei anzuweisen, die Geschäftsunterlagen insbesondere die gesamte Buchhaltung samt aller Belege mit sofortiger Wirkung der Gesellschafterin auszuhändigen — infolge Vereitelungsgefahr. 8. Die in Ziff. 1, 2, 3, 4, 5, 6, und 7 beantragten vorsorglichen Massnahmen seien im Sinne von Art. 265 ZPO sofort und ohne vorgängige Anhörung des Gesellschafter-Geschäftsführer D.________ anzuordnen. 9. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, zuzüglich MWST, zu Lasten der Gesuchsgegnerin 10. eventualiter zulasten des Gesellschafter-Geschäftsführer D.________ Infolge vorsätzliches Handeln.