2 1.3 Die beiden (einzelzeichnungsberechtigten) Gesellschafter, Geschäftsführer und Ehegatten haben sich 2016 getrennt und befinden sich derzeit in Scheidung. Die zwischen den Gesellschaftern bestehende Konfliktsituation hat zunehmend zu Problemen in der Geschäftsführung der Gesuchsgegnerin und zum Streit über die Kontrolle geführt. 1.4 Aktuell verfügt die Gesuchsgegnerin über keinen Vorsitzenden der Geschäftsführung, weist mithin einen Organisationsmangel i.S.v. Art. 731b des Schweizerischen Obligationenrechts (OR; SR 220) auf.