4. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerschaft eine Parteientschädigung von CHF 13'361.00 (inkl. Auslagen) zu leisten sowie die Reiseauslagen des Klägers in der Höhe von CHF 1'196.00 und die Anwaltskosten des philippinischen Anwalts in der Höhe von CHF 216.00 zu ersetzen, d.h. gesamthaft CHF 14'773.00 zu bezahlen. 5. Die Klägerschaft wird verurteilt, der Beklagten eine Parteientschädigung von CHF 919.00 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuern) zu bezahlen. 6. Den Parteien zu eröffnen. Bern, 20. Juli 2021 Im Namen des Handelsgerichts Der Vizepräsident: