3. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 11'850.00, werden der Beklagten im Umfang von CHF 11'150.00 (rund 94 %) und der Klägerschaft im Umfang von CHF 700.00 (rund 6 %) zur Bezahlung auferlegt. Sie werden dem Gerichtskostenvorschuss der Klägerschaft in der Höhe von CHF 11'850.00 entnommen. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin vorgeschossene Gerichtskosten in der Höhe von CHF 11'150.00 zu erstatten.