nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand, der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses. Vorliegend erachtet das Gericht den Zeitaufwand, die Schwierigkeit sowie die Bedeutung der Streitsache als durchschnittlich und die als Beweismittel eingereichten Urkunden sind von überblickbarem Umfang. Aufgrund dieser Faktoren erachtet das Gericht eine Ausschöpfung des Tarifrahmens von ca. der Hälfte als sachgerecht und dem gebotenen Aufwand, der Bedeutung sowie der Schwierigkeit der Sache angemessen.