Dementsprechend ist bei der Bestimmung der Entschädigungshöhe auch keine Mehrwertsteuer zu berücksichtigen. Beantragt werden sodann die Reiseauslagen des Klägers für die persönliche Anwesenheit an der Hauptverhandlung vom 29. Juni 2021 in der Höhe von USD 1'385.00 bzw. CHF 1'272.75 (bei einem Umrechnungskurs von 0.92, Stand 9. Juli 2021) und die Anwaltskosten des philippinischen Anwalts in der Höhe von PHP 12'500.00 bzw. CHF 229.50 (bei einem Umrechnungskurs von 0.018, Stand 9. Juli 2021).