Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass nur ein Schriftenwechsel und nur eine eintägige Verhandlung stattgefunden hatte. Unter Berücksichtigung dieser Umstände erscheinen insgesamt Gerichtskosten von CHF 11'850.00 der Streitsache angemessen. Diese werden der Beklagten im Umfang von CHF 11'150.00 (rund 94 %) und der Klägerschaft im Umfang von CHF 700.00 (rund 6 %) zur Bezahlung auferlegt.