Eine solche Ausführung ist in der Zustellung der neuen D.________ Card und der dazugehörigen PIN, der Erhöhung der Kartenlimiten sowie der Ausgabe der Bargeldbezüge erfolgt. Den Ausführungen der Klägerschaft, wonach erst gar keine Aufträge erfolgt seien (pag. 68), ist daher nicht zu folgen. Die Bestimmung verlangt weiter, dass allfällige Beanstandungen dieser ausgeführten Aufträge innert Monatsfrist nach der entsprechenden Mitteilung vorzunehmen sind.