Ein entsprechender Hinweis stehe auch auf dem jeweiligen Kontoauszug: «Bitte überprüfen Sie den Kontoauszug. Ohne Ihren Gegenbericht innert 30 Tagen gilt er als genehmigt.» (pag. 43, Ziff. 24). 23.2 Die Klägerschaft stellt sich dagegen auf den Standpunkt, dass die Beklagte in ihren AGB – im Unterschied zu vielen Banken – eben gerade keine Genehmigungsfiktion niedergeschrieben habe. Darüber hinaus sei der Hinweis auf den jeweiligen Kontoauszügen nie Vertragsbestandteil geworden (pag. 69).