22.22 Vorliegend wären der Klägerschaft somit zwei Schreiben vorgelegen, deren Prüfung und Beanstandung ihr bis zum Beginn der dritten Serie der Bargeldbezüge möglich und zumutbar gewesen wäre. Die Klägerschaft hätte in Bezug auf die dritte Serie merken, dass etwas nicht stimmt, und entsprechend reagieren können und müssen. Dies hat die Klägerschaft jedoch unterlassen und damit dazu beigetragen, dass dieser Schaden bei der Bank eingetreten ist. Die Beklagte könnte daher grundsätzlich Ersatz des gesamten Schadens, welcher im Zusammenhang mit der letzten Serie der Bargeldbezüge eingetreten ist, verlangen. 22.23 Wie bereits festgestellt (Ziff.