Neben den Schreiben vom 11. Juli 2018 verfügte die Klägerschaft zu diesem Zeitpunkt zudem seit rund vier Wochen über den Kontoauszug des Monats Juli 2018, welchen sie grundsätzlich via E-Banking von den Philippinen aus hätte einsehen können. Dass der Kunde innerhalb von vier Wochen seine Korrespondenz mit der Bank überprüft und Beanstandungen vornimmt, sofern etwas nicht stimmen sollte, kann eine Bank ebenfalls von ihm verlangen. 22.22 Vorliegend wären der Klägerschaft somit zwei Schreiben vorgelegen, deren Prüfung und Beanstandung ihr bis zum Beginn der dritten Serie der Bargeldbezüge möglich und zumutbar gewesen wäre.