Weiter kann sie davon ausgehen, dass ein Kunde, sofern er selber keine Kontolimiten-Erhöhung beantragt hatte, selber Nachforschungen tätigt oder die Bank entsprechend informiert, sobald er eine entsprechende Benachrichtigung erhalten hatte. Zu beachten ist im vorliegenden Fall, dass der Kläger im diplomatischen Dienst der Eidgenossenschaft stand, unter anderem Generalkonsul und ehemaliger Geschäftsträger des Bundes war und damit nicht völlig branchenfremd ist. Insbesondere von einer Person mit einem Werdegang wie jenem des Klägers kann eine Bank erwarten, dass er der Bankkorrespondenz angemessene Beachtung schenken würde.