22.11 Fraglich ist grundsätzlich, ob ein Kunde verpflichtet ist, die Korrespondenz mit der Bank zu prüfen und falls ja, innert welcher Zeitspanne vom Kunden erwartet werden kann, dass er diese Prüfung und eine allfällige Beanstandung vornimmt. 22.12 Das Gericht ist der Ansicht, dass eine Bank von ihrer Kundschaft grundsätzlich erwarten kann, dass diese ihre Post gelegentlich öffnet, kontrolliert und Beanstandungen vornimmt.