Die Schreiben datieren vom 11. Juli 2018 und wurden per A-Post versandt, womit davon ausgegangen werden kann, dass sie spätestens am 16. Juli 2018 zugestellt worden sind. Ab Zustelldatum hätte die Klägerschaft somit noch rund zwei Wochen Zeit gehabt, um die Benachrichtigungen zu prüfen und gegebenenfalls zu beanstanden, bis die zweite Serie der Bargeldbezüge begonnen hatte. Hätte die Klägerschaft das Schreiben vom 11. Juli 2018 umgehend zur Kenntnis genommen, hätte sie merken können, dass etwas nicht stimmen konnte, da sie selbst die entsprechenden Kontolimiten-Erhöhung nicht in Auftrag gegeben hatte.