Die zweite Serie der Bargeldbezüge (32 Bezüge in der Höhe von gesamthaft CHF 19'910.22) durch die uT erfolgte zwischen dem 31. Juli 2018 und dem 2. August 2018. Unbestritten ist, dass die Benachrichtigung der Kontolimiten-Erhöhung der Klägerschaft zu diesem Zeitpunkt bereits an ihre Korrespondenzadresse bei der Notarin G.________ zugestellt worden ist. Die Schreiben datieren vom 11. Juli 2018 und wurden per A-Post versandt, womit davon ausgegangen werden kann, dass sie spätestens am 16. Juli 2018 zugestellt worden sind.