Selbst wenn sie nach Anzeige der neuen Kartenlimiten am 11. Juli 2018 eine Beanstandung hätte vornehmen müssen, so hätte sie damit bis zum 12. August 2018 Zeit gehabt. Bis zu diesem Datum seien aber bereits Bargeldbezüge von rund CHF 40'000.00 erfolgt, so dass selbst mit einer Beanstandung der Klägerschaft lediglich ein Schaden in der Höhe von rund CHF 10'000.00 hätte verhindert werden können (pag. 19 f., Ziff. 21).