Ihrer Sorgfaltspflicht ist sie jedenfalls nicht so nachgekommen, wie dies ein Kunde von ihr hätte erwarten dürfen. 21.3.7 Dem Argument der Beklagten, wonach der Zahlungsverkehr ein Massengeschäft sei und ein Bankmitarbeiter daher nicht vor jeden Kundenauftrag die ganze Kundenbeziehung und das Kundenverhalten in den letzten Jahren analysieren könne, kann im Übrigen nicht gefolgt werden. Das Massengeschäft ist ihr Geschäftsmodell und daher auch ihr Risiko.