Gegenteils kann den Akten entnommen werden, dass eine Kontaktaufnahme mit der Beklagten sich eben gerade sehr schwierig erwiesen hatte. Vor diesem Hintergrund ist es namentlich auffällig, dass die Klägerschaft plötzlich den regelmässigen Kontakt mit der Beklagten suchte und regelmässig höhere Summen an Geld bezogen hatte. Sodann ist alleine die Tatsache, dass teilweise bis zu 16 Mal pro Tag Bargeldbezüge erfolgten, auffällig. Dass diese Bargeldbezüge jeweils bedeutende Beträge umfassten, macht diesen Vorgang umso auffälliger und hätte nur schon für sich betrachtet zu einer Intervention der Beklagten führen müssen.