Diesen Aufzeichnungen ist gerade im Gegenteil zu entnehmen, dass die Mitarbeitenden der Beklagten dem Anrufer lediglich eher allgemein gehaltene Sicherheitsfragen stellten, um dessen Identität festzustellen, so etwa die Frage nach dem Namen und dem Geburtsdatum, allfälligen Mitinhabern, dem Bestehen von Daueraufträgen, dem aktuellen Kontostand oder der Benutzung von E- Banking. Ebenso fällt auf, dass die Mitarbeitenden sich teilweise sehr schnell mit einer nicht oder nicht vollständig zutreffenden Antwort zufriedengegeben oder dem Anrufer selbst die korrekte Antwort – beispielsweise den aktuellen Kontostand –