Da die gebotene Aufmerksamkeit sich «nach den Umständen» richtet, ist stets eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen. Die konkreten Umstände geben jeweils vor, ob und in welchem Umfang gegebenenfalls Abklärungen und Nachforschungen zu tätigen sind oder Rücksprache mit dem Kunden genommen werden soll. Massstab ist, welche Abklärungen eine durchschnittliche Bank in derselben Situation zur Überprüfung, ob eine Transaktion vom Kunden autorisiert ist oder nicht, getroffen hätte. 21.3.3 Soweit die Beklagte behauptet, sie habe vor dem Versand der neuen D.__