10 und pag. 34, Ziff. 13). Diesbezüglich führt die Beklagte aus, dass die Klägerschaft einen klaren «hindsight bias» zeige, wobei nicht berücksichtigt werde, dass der Zahlungsverkehr ein Massengeschäft sei und Bankmitarbeiter nicht vor jedem Kundenauftrag die ganze Kundenbeziehung und das Kundenverhalten der letzten Jahre analysieren könnten (pag. 34, Ziff. 13). 21.2.4 Abklärungen bezüglich einzelner Kunden würden dann getroffen, wenn ein informatikgeschütztes System bei einem Kunden eine Auffälligkeit generiere.