20. Sorgfaltspflicht der Klägerschaft 20.1 Standpunkt der Beklagten 20.1.1 Die Beklagte bestreitet, dass die Klägerschaft ihrer Sorgfaltspflicht gemäss Ziff. 2 aAGB der Beklagten nachgekommen ist. Ihrer Ansicht nach müsse die uT Zugang zu den geheim zu haltenden Bankunterlagen der Klägerschaft gehabt haben, andernfalls es sich nicht erklären lasse, dass eine oder mehrere unbekannte Drittpersonen eine D.________ Card inklusive dazugehöriger PIN hätten bestellen können sowie dass die uT bei der telefonischen Identifikation die gestellten Sicherheitsfragen habe beantworten können (pag. 31, Ziff. 7 und pag. 40, Ziff. 19).