18. Erfüllungsanspruch des Kunden und Beweislast 18.1 Überweist ein Kunde Geld auf sein bei einer Bank eröffnetes Konto, geht dieses ins Eigentum der Bank über. Dem Kunden steht diesbezüglich jedoch ein Rückerstattungsanspruch zu, weshalb die Bank verpflichtet ist, dem Kunden auf sein Verlangen hin das bestehende Guthaben gemäss Vertrag auszuzahlen (BGE 146 III 326 E. 5.1; BGE 146 III 121 E. 3.1). 18.2 Überweist die Bank einem Dritten auf Anweisung des Kunden (d.h. mit einem entsprechenden Auftrag) Geld von diesem Konto, erwirbt sie gegen ihn eine Forderung auf Rückerstattung (Art.