17. Vertragsqualifikation 17.1 Vorliegend haben die Parteien im Rahmen der Eröffnung des fraglichen Privatkontos eine Geschäftsbeziehung aufgenommen, deren Grundlage der Basisvertrag vom 4. Juli 2014 (KB 10) bildet. Mit Unterzeichnung des Basisvertrags erklärten die Parteien die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen der Beklagten (in KB 2 und 3) als dessen integrierender Bestandteil. Beim zwischen den Parteien abgeschlossenen Basisvertrag handelt es sich um einen Kontovertrag. Auf eine genauere Vertragsqualifikation kann vorliegend verzichtet werden.