16. Parteivorbringen 16.1 Die Klägerschaft verlangt die ordnungsgemässe Erfüllung ihres Vertrags mit der Beklagten, namentlich die Bezahlung von CHF 82'670.70 (pag. 3, Ziff. 1). Die Beklagte sei im Zusammenhang mit den Bargeldbezügen durch die uT ihren Sorgfaltspflichten in verschiedener Hinsichten nicht ordnungsgemäss nachgekommen. Daher bleibe die Forderung der Klägerschaft auf Rückzahlung des an die uT ausbezahlten Betrags in der Höhe von CHF 50'438.40 bestehen. Diesen Schaden