7 und pag. 40, Ziff. 19). Die beiden Sendungen seien denn auch nicht auf dem Zustellweg entwendet worden, sondern an die korrekte Adresse der Klägerschaft in den Philippinen zugestellt worden und damit in den Zugriffs- oder Einflussbereich bzw. in den Machtbereich der Klägerschaft gelangt (pag. 32, Ziff. 9). IV. Rechtliches 15. Das Gericht wendet das Recht von Amtes wegen an (Art. 57 ZPO). Es ist damit in seiner rechtlichen Würdigung der Tatsachen frei und insofern nicht an die Begründung der Anträge der Parteien gebunden.