5 sie auf, das Kontoguthaben «in der Höhe von CHF 82'679.70» auf ihr Konto bei der H.________ zu überweisen (pag. 18, Ziff. 20, KB 40). 13.16 Als keine entsprechende Zahlung seitens der Beklagten erfolgte, leitete die Klägerschaft am 20. November 2019 die Betreibung ein (pag. 19, Ziff. 20). Nach Zustellung des Zahlungsbefehls am 28. Januar 2020 bei der Beklagten erhob diese am 4. Februar 2020 Rechtsvorschlag (pag. 19, Ziff. 20, KB 47).