13.6 Anlässlich eines (oder mehrerer) Anrufe vom 11. Juli 2018 durch die unbekannte Person bei der Beklagten wurde offenbar eine Erhöhung der Kartenlimite veranlasst. Die erfolgten Kartenlimiten-Erhöhungen auf CHF 10'000.00 pro Tag und CHF 20'000.00 pro Monat bestätigte die Beklagte dem Kläger und der Klägerin je mit Schreiben vom 11. Juli 2018 (KB 34 und 35). Die Bestätigungsschreiben wurden an die Korrespondenzadresse der Klägerschaft in der Schweiz bei der Notarin G.________ zugestellt. 13.7 Zwischen dem 31. Juli 2018 und 2. August 2018 erfolgten weitere 32 Bezüge im Umfang von total CHF 19'910.22 mit der neuen D.__